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| 6.6 | Haftung, Kosten und Versicherungsfragen |
| 6.6.1 |
Versicherung/Haftung
Es gibt hierzu 22 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2011 |
| § 8 Versicherungsschutz und Haftpflicht Arbeitsunfälle an einer außerbetrieblichen Arbeitsstätte sowie Wegeunfälle zur betrieblichen Arbeitsstätte sind durch die Berufsgenossenschaft versichert. Soweit Teilnehmer im Rahmen dieses Programms einen Arbeitsunfall im Sinne von § 8 SGB VII erleiden, bestätigt [die Firma], dass die Berufsgenossenschaft (BG) insoweit für den Schaden eintritt, als wenn dieser in den Räumlichkeiten [der Firma] stattgefunden hätte. Mitarbeiter im alternierenden Arbeitsverhältnis sind dafür verantwortlich, dass ihre Hausratversicherung ausreichende Abdeckung für die Arbeit zu Hause bietet. Sie müssen sich außerdem vergewissern, dass die Arbeit zu Hause keine Verletzung der Versicherungspolice darstellt. Hinsichtlich Sachschäden beschränkt sich die Haftung des Arbeitnehmers und der in seinem Haushalt lebenden Familienangehörigen sowie berechtigter Besucher auf Fälle des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet der Arbeitnehmer nicht. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /192 |
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