http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 6.6 | Haftung, Kosten und Versicherungsfragen |
| 6.6.1 |
Versicherung/Haftung
Es gibt hierzu 22 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2013 |
| § 8 Haftung: Im Falle der Beschädigung von Arbeitsmitteln oder elektronisch gespeicherten Daten und Datenträgern der [Firma] haftet der AN nur, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Kosten, die durch Beschädigung oder Diebstahl der technischen Ausrüstung entstehen, werden vom Arbeitgeber übernommen. Voraussetzung ist aber, dass die Geräte ordnungsgemäß bedient und aufbewahrt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /252 |
| Textauszug 8 von 22 | « vorheriger | nächster » |