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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.6 Haftung, Kosten und Versicherungsfragen
6.6.1 Versicherung/Haftung

Es gibt hierzu 22 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2013
§ 8 Haftung:
Im Falle der Beschädigung von Arbeitsmitteln oder elektronisch gespeicherten Daten und Datenträgern der [Firma] haftet der AN nur, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Kosten, die durch Beschädigung oder Diebstahl der technischen Ausrüstung entstehen, werden vom Arbeitgeber übernommen. Voraussetzung ist aber, dass die Geräte ordnungsgemäß bedient und aufbewahrt werden.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /252
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