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| 6.6 | Haftung, Kosten und Versicherungsfragen |
| 6.6.1 |
Versicherung/Haftung
Es gibt hierzu 22 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2015 |
| § 9 Haftung Im Falle der Beschädigung oder des Diebstahls der von [der Firma] zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel - welche im Eigentum von [Firma] verbleiben - haften die Beschäftigten nur, wenn die Beschädigung oder der Diebstahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für die unzulässige Nutzung von privater IT-Ausstattung für dienstliche Zwecke besteht keine Haftung durch [die Firma]. Die Mitarbeitenden sind dafür verantwortlich, sämtliche relevanten Regelungen zur Nutzung von Computern und insbesondere zur Nutzung des Internets zu beachten und insbesondere Laptops stets umfassend gegen eine Nutzung Dritter zu sichern. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /264 |
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