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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.6 Haftung, Kosten und Versicherungsfragen
6.6.2 Kosten

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2011
§ 7 Alternierender Arbeitsplatz/Kostenerstattung
§ 7.1 Arbeitsmittel
Der Arbeitgeber stellt die notwendige technische Ausrüstung (Laptop und geeigneter VPN-Zugang zum [Firmen]-Netz) für ein alternierendes Arbeiten zur Verfügung. Die Kosten für die Bereitstellung eines Internetanschlusses trägt der Mitarbeiter.

§ 7.1.1 Rückgabe von Ausstattung
Falls sich der Status als alternierender Mitarbeiter aufhebt oder sein Beschäftigungsverhältnis endet, wird erwartet, dass sich der Mitarbeiter mit [der Firma] gemeinsam darum kümmert, dass die gesamte Ausstattung, Informationen und Dokumentationen innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Aufhebung der Vereinbarung bzw. nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (je nachdem, was früher eintritt) in gutem Zustand zurückgegeben wird.

§ 7.2 Bescheinigung Finanzamt
Der Arbeitgeber stellt auf Anfrage eine Bescheinigung über den Umfang der Nutzung des heimischen Arbeitszimmers des Mitarbeiters im Rahmen der alternierenden Arbeit zur Vorlage beim Finanzamt aus.

§ 7.3 Aufwandserstattung
Arbeiten Mitarbeiter in den außerbetrieblichen Arbeitsstätten werden nachfolgend aufgelistete Kosten dem Mitarbeiter ersetzt.

§ 7.3.1 Telefongebühren & Internetanschluss
Die Gebühren für sämtliche Dienstgespräche und dienstliche Internetnutzung, die vom Privatanschluss der außerbetrieblichen Arbeitsstätte geführt werden, werden gegen Nachweis erstattet, sofern keine Telefon/Internet-Flatrate genutzt werden kann. Das Unternehmen wird einen entsprechenden VPN-Zugang für den Mitarbeiter zur Verfügung stellen.
Sollte ein Zweitanschluss/ISDN nach Ansicht [der Firma] zweckmäßiger sein, so richtet [die Firma] diesen zur dienstlichen Nutzung ein.
[Die Firma] kann weiter auf der Nutzung des firmeneigenen Mobiltelefons bestehen.

§ 7.3.2 Büromaterial
Büromaterial kann der Mitarbeiter bei der entsprechenden Ausgabestelle im Unternehmen beziehen.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /192
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