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| 6.6 | Haftung, Kosten und Versicherungsfragen |
| 6.6.2 |
Kosten
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Forstwirtschaft 2011 |
| § 8 Kostenerstattung Die Beschäftigten stellen in der Wohnung den Arbeitsraum und die technische Grundausstattung (Telefon, PC, Internetzugang, Software). Die [Dienststelle] [Bundesland] zahlt weder Miete noch Reinigungs-, Strom- oder Heizungskosten. Auch Nebenkosten oder sonstige Kosten, z. B. durch Abnutzung und Reparatur von persönlichen Einrichtungsgegenständen, werden nicht übernommen. Die Betreuung sowie die Kosten für Betrieb und Wartung der privaten PC-Technik (einschließlich der Peripherie) wird durch die Dienststelle nicht übernommen. Die zusätzlichen Telefonkosten für Dienstgespräche (Internetkosten sind hiervon ausgenommen) werden von der Dienststelle nach Vorlage der Rechnung mit Einzelnachweisen erstattet. Die Grundgebühr ist von den Beschäftigten selbst zu tragen. Fahrtkosten zwischen der häuslichen Arbeitsstätte und der Dienststelle werden nicht erstattet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /217 |
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