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| 6.6 | Haftung, Kosten und Versicherungsfragen |
| 6.6.2 |
Kosten
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2014 |
| § 8 Aufwandserstattungen Arbeitsmittel Der Arbeitgeber stellt die notwendigen Arbeitsmittel (Büromaterial, etc.) für das Home Office kostenlos zur Verfügung. Der Mitarbeiter erhält sämtliche Arbeitsmittel über das Unternehmen, nur in Ausnahmefallen und nach vorhergehender Genehmigung des Vorgesetzten sind Ausgaben erstattungsfähig. Büromöbel Für Mitarbeiter, deren Home Office durch [die Firma] veranlasst wurde, gilt folgendes, sofern keine privaten Möbel vorhanden sind oder genutzt werden können: Der Arbeitgeber stellt dem Mitarbeiter einen Bürostuhl sowie alle anderen notwendigen Büromöbel zur Verfügung. Ist dies nicht möglich, so erhält der Mitarbeiter bei Neuanschaffungen gegen Nachweis eine Kostenerstattung bis maximal zur Höhe des Kaufpreises des [Firmen]-Standardmobiliars. Es gelten die Richtlinien der Verwaltungsberufsgenossenschaft. Eine solche Neuanschaffung muss zuvor mit HR abgestimmt werden. Die Firma kann vorgeben, welche Möbel konkret angeschafft werden sollen (Hersteller, Modell, etc.). Nebenkosten Mitarbeiter, deren Home Office durch [die Firma] veranlasst wurde, erhalten als Ausgleich für die Mehraufwendungen bei den Nebenkosten (Internet, Telefonanschluss, Heizung, Strom, Wasser, Reinigung etc.) eine monatliche Pauschale von 80 € brutto (anteilig, wenn sie weniger als 5 Tage pro Woche im Home Office arbeiten). Sollten besondere Kosten anfallen, die durch die monatliche Pauschale nicht gedeckt sind, z .B. Auslandsgespräche und Anrufe in ein Mobilfunknetz, können diese gegen Nachweis zur Erstattung eingereicht werden. Gleiches gilt für Anschlussgebühren, die vorab genehmigungspflichtig sind, falls ein neuer Telefon- oder Internetanschluss gelegt werden muss. Beratungen zur Anpassung der Aufwandsentschädigungen finden alle drei Jahre zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat statt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /247 |
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