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Alle Rechte vorbehalten
| 6.7 | Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit |
| 6.7.1 |
Schutz der Daten
Es gibt hierzu 30 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2014 |
| § 4 Geheimschutz, Datenschutz, IT-Sicherheit Für den Zugriff von einem Ort außerhalb der Dienststellen des [Unternehmens] wurde das Web-Portal und die [...]-Terminalserverlösung eingeführt. Die Einzelheiten zu den technischen Grundlagen sind in Anhang D enthalten. Um den Geheimschutz am Arbeitsplatz zu Hause und unterwegs zu gewährleisten, ist keine Verarbeitung von Daten, die höher als "[...] Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft sind, erlaubt. Ein Download von "[...] Nur für den Dienstgebrauch" ist nicht erlaubt, sondern lediglich die Verarbeitung in der [...]-Terminalserverumgebung. Die Verarbeitung von "[...] Nur für den Dienstgebrauch" eingestuften Informationen innerhalb der [...]-Terminalserverumgebung sollte allerdings auf ein absolutes Minimum reduziert werden und darf nur erfolgen, wenn dies für die Aufgabenerledigung unbedingt notwendig ist. Die Verarbeitung besonders schutzwürdiger personenbezogener Daten am häuslichen Arbeitsplatz und unterwegs ist grundsätzlich untersagt. Hierzu zählt insbesondere die Verarbeitung der in § 3 Absatz 9 Bundesdatenschutzgesetz aufgeführten sensiblen Daten. Die Modalitäten zur Bearbeitung sonstiger sensibler Informationen werden im Einzelfall unter Beteiligung der/des Datenschutzbeauftragten und/oder des IT-Sicherheitsbeauftragten im [Unternehmen] geprüft. Soweit Dateien erkennbar personenbezogene Daten oder [...]-eingestufte Informationen enthalten bzw. E-Mails nach dem Inhalt der Betreff-Angabe personenbezogene oder [...] eingestufte Daten enthalten könnten, ist ein öffnen der Dateien an öffentlich zugänglichen Orten (z. B. Hotellobby, Internetcafé) nicht erlaubt. Das Ausdrucken von sonstigen sensiblen und schützenswerten Informationen an öffentlich zugänglichen Orten ist ebenfalls nicht erlaubt. Darüber hinaus gilt an öffentlich zugänglichen Orten generell, dass Daten und Informationen sowie Nutzerkennungen und Passwörter so zu schützen sind, dass Dritte weder Einsicht noch Zugriff nehmen können. Aufgrund der besonderen Gefahren, sollten die Zugriffsmöglichkeiten auf dienstliche Informationen an öffentlich zugänglichen Orten nur in Ausnahmefällen genutzt werden. Die Beschäftigten und die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen erklären sich im Rahmen der alternierenden und anlassbezogenen Telearbeit am häuslichen Arbeitsplatz sowie bei mobiler Arbeit damit einverstanden, für Kontrollzwecke der/dem Datenschutzbeauftragten der Dienststelle und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz sowie Vertretern der für Datenschutz und IT-Sicherheit zuständigen Organisationseinheiten Zugang zum häuslichen Arbeitsbereich zu gewähren. Ein Widerruf der Einverständniserklärung führt zu der sofortigen Beendigung. Die Dienststelle stellt insbesondere bei der Datenübertragung durch geeignete Maßnahmen die Vertraulichkeit der zu übertragenden Daten sicher. Die berechtigten Beschäftigten sind gehalten, sich vorab und auch in regelmäßigen Abständen bezüglich des Anmeldeverfahrens mittels Token (Definition unter Anhang D § 1 Absatz 4) und der aktuellen Sicherheitsrichtlinie zur Nutzung von mobilen Arbeitsmöglichkeiten über Fernzugriff im [Unternehmen] zu informieren. Die jeweils gültigen Informationen sind im Intranet des [Unternehmens] (IT-Portal) eingestellt. Änderungen des Anmeldeverfahrens und der Sicherheitsrichtlinie werden den Token-Nutzern im Intranet bekannt gegeben. Die Beschäftigten verpflichten sich, Daten und Informationen im Rahmen der Telearbeit und der Mobilen Arbeit so zu schützen, dass Dritte weder Einsicht noch Zugriff nehmen können. Die "Sicherheitsrichtlinie zur Nutzung von mobilen Arbeitsmöglichkeiten über Fernzugriff im [Unternehmen]" in der jeweils gültigen Fassung ist zu beachten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /221 |
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