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Alle Rechte vorbehalten
| 6.7 | Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit |
| 6.7.1 |
Schutz der Daten
Es gibt hierzu 30 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2013 |
| § 7 Datenschutz und -Sicherheit und Informationssicherheit Auf den Schutz von Daten und Informationen gegenüber Dritten ist in der häuslichen Arbeitsstätte besonders zu achten. Vertrauliche Daten und Informationen sind vom Arbeitnehmer so zu schützen, dass Dritte keine Einsicht und/oder Zugriff nehmen können. Zur Ausführung des Datenschutzes und der Daten Sicherheit gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sowie die unternehmensinternen Regelungen zur Umsetzung des Datenschutzes und der Datensicherheit. Über die gesetzlichen und unternehmensinternen Regelungen zur Umsetzung des Datenschutzes und der Datensicherheit für die häusliche Arbeitsstätte wird der Arbeitnehmer in geeigneter Weise informiert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /229 |
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