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Alle Rechte vorbehalten
| 6.7 | Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit |
| 6.7.1 |
Schutz der Daten
Es gibt hierzu 30 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2014 |
| § 3 Datenschutz und Datensicherheit Die Einrichtungen des Home Office sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Voraussetzungen zum Zugriffsschutz vorhanden sind. Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen, die jeweils aktuellen Gesetze und Richtlinien sowie Betriebsvereinbarungen des Unternehmens zur Umsetzung von Datenschutz und Datensicherheit. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /247 |
| Textauszug 18 von 30 | « vorheriger | nächster » |