Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.7 Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit
6.7.1 Schutz der Daten

Es gibt hierzu 30 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2014
§ 3 Datenschutz und Datensicherheit
Die Einrichtungen des Home Office sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Voraussetzungen zum Zugriffsschutz vorhanden sind.
Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen, die jeweils aktuellen Gesetze und Richtlinien sowie Betriebsvereinbarungen des Unternehmens zur Umsetzung von Datenschutz und Datensicherheit.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /247
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