Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.7 Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit
6.7.1 Schutz der Daten

Es gibt hierzu 30 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2014
Aus Gründen der Datensicherheit darf nur ein dienstliches IT-System (z. B. Notebook) benutzt werden, d. h. private IT-Systeme dürfen nicht verwendet werden. Das dienstliche IT-System muss denselben IT-Standard erfüllen, der auch für den internen Arbeitsplatz gelten. IT-Systeme müssen nach den jeweils geltenden Regelungen geprüft sein.

Personaldaten dürfen nicht auf bewegliche Datenträger oder Rechner außerhalb des SAP-Systems gespeichert werden. Im Rahmen des Mobilen Arbeitens ist der Zugriff auf die zentralen Personalabrechnungs- und Personalinformationssysteme (SAP HR-Umgebung) nicht erlaubt.

Erforderliche Akten, Dokumente und Datenträger dürfen - sofern sie nicht besonderen Bestimmungen unterliegen - für die Dauer der Bearbeitung in die Wohnung des Mitarbeiters gebracht und dort aufbewahrt werden. Die Dokumente und Datenträger sind so aufzubewahren, dass sie nicht frei zugänglich sind.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /225
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