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Alle Rechte vorbehalten
| 6.7 | Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit |
| 6.7.1 |
Schutz der Daten
Es gibt hierzu 30 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Elektro 2013 |
| [...] - Datenschutz und Informationssicherheit Die Belange des Datenschutzes und der Informationssicherheit sind im Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Regelungen zu wahren. Das Merkblatt "Bundes- Datenschutz-Gesetz - Informationsschrift für die Mitarbeiter" gilt auch für die Telearbeit. Die Arbeitnehmer erhalten zusätzlich ein Merkblatt mit Hinweisen zum Datenschutz (Anlage c). Vertrauliche Daten und Informationen sind so zu sichern, dass Dritte einschließlich Familienangehöriger keinen Zugang erhalten. Die zur Verfügung stehenden Schutzmechanismen sind zu nutzen. Pass- und Codewörter sowie Prozeduren zur Benutzung von Netzen, elektronischen Mail-Systemen und Rechnern dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder leicht zugänglich aufbewahrt werden. Nicht mehr benötigte Unterlagen und Datenträger sind im Betrieb zu archivieren bzw. dort zu entsorgen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /256 |
| Textauszug 22 von 30 | « vorheriger | nächster » |