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Alle Rechte vorbehalten
| 6.7 | Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit |
| 6.7.1 |
Schutz der Daten
Es gibt hierzu 30 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Branchenübergreifend 2016 |
| § 6 Datenschutz Die gesetzlichen und betrieblichen Regelungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit gelten uneingeschränkt auch für das Mobile Arbeiten. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, diese Regelungen jederzeit zu beachten und einzuhalten. Auf den Schutz von vertraulichen Daten und Informationen gegenüber Dritten hat der Mitarbeiter außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte besonders zu achten. Es dürfen keine betriebsfremden Programme auf den IT-Einrichtungen des Arbeitgebers kopiert, bearbeitet, gespeichert oder sonst in irgendeiner Form eingesetzt werden. Bei der Arbeit am Laptop ist die Sichtschutzfolie zu jeder Zeit zu nutzen. In der Öffentlichkeit dürfen keine (Telefon-)Gespräche mit vertraulichem Inhalt geführt werden. Die notwendigen technischen Schutzmechanismen, wie die Verwendung sicherer Passwörter, sind zu beachten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /266 |
| Textauszug 23 von 30 | « vorheriger | nächster » |