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Alle Rechte vorbehalten
| 6.7 | Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit |
| 6.7.1 |
Schutz der Daten
Es gibt hierzu 30 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Anonym 2013 |
| § 7 Daten- und Informationsschutz Auf den Schutz von Daten und Informationen gegenüber Dritten ist in der häuslichen bzw. außerbetrieblichen Arbeitsstätte besonders zu achten. Vertrauliche Daten und Informationen sind vom Mitarbeiter so zu schützen, dass Dritte keine Einsicht und/oder Zugriff nehmen können. Über die gesetzlichen und betriebsinternen Regelungen zur Umsetzung des Datenschutzes und der Datensicherheit wird der Mitarbeiter vom Unternehmen in geeigneter Weise informiert und qualifiziert. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die gesetzlichen und unternehmenseigenen Regelungen zur Umsetzung des Datenschutzes und der Datensicherheit zu beachten und anzuwenden. Grundsätzlich gilt, dass die Mitnahme von Daten und Unterlagen in Papierform oder auf unverschlüsselten Datenträgern unterbleiben soll. Alle zur häuslichen oder außerbetrieblichen Arbeit notwendigen Unterlagen sind einzuscannen und auf Laufwerken oder Sharepoints abzulegen. Der Zugriff hat immer über diese geschützten Wege zu erfolgen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /268 |
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