Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.7 Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit
6.7.1 Schutz der Daten

Es gibt hierzu 30 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Anonym 0
Informations- und Datensicherheit
Die Gewährleistung von Informations- und Datensicherheit ist bei der Nutzung flexibler Arbeitsformen von besonderer Bedeutung.
Beschäftigte, die flexible Arbeitsformen nutzen, sind verpflichtet, sich vor Aufnahme der Telearbeit bzw. des Mobilen Arbeitens mit den dafür relevanten Aussagen der entsprechenden Konzernregelungen in der jeweils gültigen Fassung vertraut zu machen und diese zu beachten. Insbesondere sind die Konzernregelungen [...] "Geschäftliche und private Nutzung elektronischer Kommunikationssysteme" sowie [...] "IT-Sicherheit für Anwender" zu beachten. Diese sowie weitere in Betracht kommende Richtlinien werden im Intranet [...] zur Verfügung gestellt.
Die Beschäftigten sind angehalten, sich bei jeglichen Fragen oder Unklarheiten im Zusammenhang mit der Informations- und Datensicherheit an die Vorgesetzten oder die in den vorgenannten Konzernregelungen genannten Ansprechstellen zu wenden.

Für bereits abgeschlossene Vereinbarungen zur Telearbeit wirken die Regelungen bis zur Beendigung der Telearbeit nach.
Eine Kündigung der Vereinbarung ist mit sechs Monaten Kündigungsfrist zum Jahresende, erstmals zum [Datum] möglich.
Im Fall der Kündigung entfaltet sie keine Nachwirkung. Für bereits abgeschlossene Vereinbarungen zur regelmäßigen Nutzung einer "Flexiblen Arbeitsform" gemäß Ziffer 4. dieser Vereinbarung wirken die Regelungen bis zur Beendigung der Telearbeit (siehe Ziff. 4.3) nach.
Änderungen am Informationspaket zur GBV "Flexible Arbeitsformen - Telearbeit und Mobiles Arbeiten" sind mit dem Betriebsrat zu beraten.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser GBV unwirksam sein, bleiben die übrigen in Kraft; Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, nach einer Regelung zu suchen, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Der Zeitraum von 12 Monaten nach Inkrafttreten dieser GBV gilt als Probezeitraum. Die Betriebsparteien werden vor Ablauf dieser Frist erneut beraten, ob Änderungen aufgrund etwaiger Umsetzungsprobleme notwendig sind.
Sollte das Unternehmen weitere Verbesserungen zur Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben initiieren, wird diese GBV ggf. angepasst.

Es ist besonders darauf zu achten, dass die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel vor unzulässiger Nutzung durch Dritte geschützt sind. Ebenso sind Geschäftsunterlagen und Speichermedien vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Geschäftliche Daten müssen ausschließlich in der betrieblichen IT-Umgebung verbleiben, z. B. auf den [...] zur Verfügung gestellten Geräten.
Vertrauliche Daten wie Pass- und Codewörter, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen vor der Kenntnisnahme durch Dritte gesichert werden. Nicht mehr benötigte Unterlagen und Medien sind zur Vernichtung in den Betrieb zu bringen und dort entsprechend zu entsorgen.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /267
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