Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.7 Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit
6.7.1 Schutz der Daten

Es gibt hierzu 30 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Tankstellen, Kfz.-Reparatur und -Handel 2016
Informationssicherheit und Datenschutz
Alle Beschäftigten, die mobiles Arbeiten nutzen, müssen vor der Nutzung eine Datenschutzerklärung unterzeichnen. Vorher muss [...] gemäß Ziffer 9 dieser Vereinbarung eine umfassende Information und Einweisung über die gesetzlichen Bestimmungen - zu Gunsten der Beschäftigten und des Unternehmens - durchführen und über sämtliche den Datenschutz und die Informationssicherheit betreffenden Vereinbarungen ausführlich aufklären.
Mobiles Arbeiten erfordert in besonderem Maße, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vor Dritten zu schützen. Vertrauliche Daten und Informationen sind so zu sichern und zu klassifizieren, dass Familienangehörige oder sonstige Dritte keinen Zugriff hierzu erhalten. Ebenso sind die Nutzung der Arbeitsmittel durch Dritte und der Einsatz privater Hard- und Software untersagt.
Sollte eine Kommunikation außerhalb des Firmennetzwerkes notwendig werden, so ist dies nur über Cryptshare gestattet.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /269
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