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Alle Rechte vorbehalten
| 6.7 | Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit |
| 6.7.1 |
Schutz der Daten
Es gibt hierzu 30 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2015 |
| § 12 Datenschutz und Informationssicherheit Auch am mobilen Arbeitsplatz werden Belange des Daten- und Informationsschutzes im Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Regelungen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass Dritte (bspw. Familienangehörige, Besucher) keinen Zugriff auf betriebliche Informationen und Daten haben oder sich verschaffen können. Bei der Entsorgung von Unterlagen mit vertraulichen Daten ist besondere Vorsicht zu wahren. Diese sind in die Geschäftsräume der [Firma] mitzubringen und in den entsprechenden Vorrichtungen zu entsorgen. Pass- und Codewörter sowie Zugangswege zu Datennetz, elektronischen Mail-Systemen und Rechnern der [Firma] dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder ungesichert aufbewahrt werden. Notwendige Arbeitsunterlagen dürfen unter Berücksichtigung der gebotenen Sicherheitsmaßnahmen von der betrieblichen Arbeitsstätte zum mobilen Arbeitsplatz gebracht und aufbewahrt werden. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der [Firma] ist berechtigt, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben am mobilen Arbeitsplatz zu überprüfen. § 8 Abs. 4 gilt entsprechend. Die technischen Einrichtungen am mobilen Arbeitsplatz dürfen nicht zur Überwachung des Verhaltens und/oder der Leistungen des jeweiligen Arbeitnehmers herangezogen werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /270 |
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