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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.7 Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit
6.7.1 Schutz der Daten

Es gibt hierzu 30 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Anonym 0
Datenschutz
Die Heim- und Telearbeit darf nur in geschützten Netzen erbracht werden. Offene Netze und WLAN-Verbindungen sind nicht zulässig. Es muss mit einer LAN-Verbindung gearbeitet werden.
Die Heim- und Telearbeitskräfte verpflichten sich, die Datenschutzvorschriften zu beachten und die erforderlichen Maßnahmen zur Datensicherung zu treffen. Es ist sicherzustellen, dass am häuslichen Telearbeitsplatz und bei der Kommunikation zwischen der Dienststelle und Telearbeitsplatz die Vertraulichkeit und Integrität der Daten gewährleistet sind. Unbefugte (hierzu gehören Familienangehörige ebenso wie sonstige Dritte) dürfen keinen Einblick und Zugriff auf dienstliche Unterlagen und keinen Zugang zum Computer haben.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /271
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