Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.7 Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit
6.7.1 Schutz der Daten

Es gibt hierzu 30 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2011
§ 4.8 Sicherheit (ISM-Richtline)
Der Mitarbeiter muss auf seine Kosten geeignete Maßnahmen treffen, um die Sicherheit und die Einhaltung des Datenschutzes zu gewährleisten.
Dafür müssen die Richtlinien des Information Security Managements (ISM) Beachtung finden.
Hierfür finden nachfolgende Regelungen besondere Beachtung:
- alle Dokumente und Informationen im Zusammenhang mit dem Unternehmen sind jederzeit sicher zu verwahren.
- der Mitarbeiter muss gewährleisten, dass der Zugriff auf unternehmensbezogene Informationen durch Dritte nicht ermöglicht wird.
- vertrauliche Dokumente auf Papier müssen unter Verschluss gehalten werden.
- bei der Arbeit am Laptop/PC muss der Mitarbeiter eine sichere LAN-Verbindung über das [Firmen]-Netzwerk nutzen.
- alle Daten müssen auf de
m Unternehmensserver gespeichert werden und dürfen nicht auf der Festplatte des Laptops/PCs abgelegt werden.
- Laptops müssen immer ausgeschaltet werden, wenn sie nicht zur Arbeit genutzt werden, und dürfen nicht im Standby-Betrieb bleiben.
- USB-Sticks, SD-Karten und andere externe Laufwerke und Drucker, die nicht explizit vom Unternehmen genehmigt wurden, dürfen nicht verwendet werden.
- Mitarbeiter dürfen im Regelfall bei der Arbeit zu Hause keine Treffen mit Kunden durchführen. Sollte dies unabdingbar sein, muss der Vorgesetzte vor einem solchen Treffen informiert werden.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /192
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