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Alle Rechte vorbehalten
| 6.7 | Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit |
| 6.7.1 |
Schutz der Daten
Es gibt hierzu 30 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Bildungseinrichtung 2010 |
| § 7 Daten- und Informationsschutz Beschäftigte sind verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Sie sind auf den Daten- und Informationsschutz ausdrücklich hinzuweisen und hierüber zu beraten. Ergänzende Regelungen werden gegebenenfalls in der Teilnahmevereinbarung (siehe Anlage 2) getroffen. Notwendige Arbeitsunterlagen dürfen von den Beschäftigten unter Berücksichtigung der gebotenen Sicherheitsmaßnahmen von der [Firma] zum Tele-/Heimarbeitsplatz gebracht und dort aufbewahrt werden; der Transport hat grundsätzlich in geschlossenen Behältnissen zu erfolgen. Für die Aufbewahrung von Akten bzw. nicht elektronischen Daten muss am Tele-/Heimarbeitsplatz ein verschließbarer Schrank vorhanden sein. Daten und Informationen sowie Passwörter sind von den Beschäftigten so zu schützen, dass Dritte keine Einsicht nehmen können. Die Entsorgung datenschutzrelevanter Abfälle oder Unterlagen darf nur an der [Firma] vorgenommen werden. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen kann die Teilnahmevereinbarung zur alternierenden Tele-/Heimarbeit unverzüglich und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /196 |
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