Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.7 Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit
6.7.1 Schutz der Daten

Es gibt hierzu 30 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2011
§ 10 Datenschutz und Datensicherheit
Auf den Schutz von Daten und Informationen gegenüber Dritten ist beim mobilen Arbeiten und beim Transport von Geräten oder Datenträgern besonders zu achten. Daten und Informationen sind so zu schützen, dass Dritte keine Einsicht und keinen Zugriff nehmen können.

Die mobil arbeitenden Beschäftigten und ihre Vorgesetzten sind für die Einhaltung der organisatorischen, technischen und vertraglichen Vorgaben der Dienststelle zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit bei mobiler Arbeit verantwortlich. Dasselbe gilt für die übrigen Beschäftigten in ihrer Zusammenarbeit mit den mobil Arbeitenden.

Die mobil arbeitenden Beschäftigten erhalten eine Sicherheitsbelehrung für die Benutzung der zur Verfügung gestellten mobilen Arbeitsmittel.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /201
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