Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.7 Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit
6.7.1 Schutz der Daten

Es gibt hierzu 30 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2012
Datenschutz
Beim kurzzeitigen, externen Arbeiten ist auf den Schutz von Daten und Informationen besonders zu achten. Vertrauliche Daten und Informationen sowie Passwörter sind so zu sichern, dass Dritte keine Einsicht nehmen oder Zugang haben können. Die Inhalte der Datenschutzverpflichtung, der Geheimhaltungsverpflichtung und des Code of Business Conduct sind unbedingt einzuhalten.

Der Mitarbeiter hat alle Unterlagen, die seine dienstliche Tätigkeit betreffen, und Arbeitsmittel von [der Firma] sorgfältig aufzubewahren, vor jeder Einsichtnahme durch Dritte zu schützen und auf Verlangen an [die Firma] herauszugeben.

Bei der Entsorgung nicht mehr benötigter Arbeitsmittel ist besonders darauf zu achten, dass diese zuverlässig zu vernichten sind, ohne dass Unbefugte sie einsehen oder sonst wie verwerten können. Soweit möglich, sind die Entsorgungsmöglichkeiten von [der Firma] zu nutzen.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /207
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