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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.8 Ausstattung, Arbeitsmittel
6.8.1 Ausstattung mit technischen Geräten, Ausstattung der Arbeitsstätte

Es gibt hierzu 36 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2011
§ 8 Arbeitsmittel
Das IT-Referat legt die Ausstattung der Beschäftigten mit mobilen Arbeitsmitteln und die technischen Voraussetzungen im Einzelfall fest.

Die Arbeitsmittel sind ausschließlich durch die Beschäftigten und nur für dienstliche Zwecke zu nutzen. Soweit Geräte über eine Telefonfunktion verfügen, gelten für diese die Regelungen der "Richtlinie Telekommunikation [...]".

Die Arbeitsmittel und Datenträger sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Ihr Verlust oder ihre Beschädigung ist der Dienststelle unverzüglich anzuzeigen.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /201
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