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| 6.8 | Ausstattung, Arbeitsmittel |
| 6.8.1 |
Ausstattung mit technischen Geräten, Ausstattung der Arbeitsstätte
Es gibt hierzu 36 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Forstwirtschaft 2011 |
| § 7 Arbeitsmittel Arbeitsmittel, mit Ausnahme von Büroverbrauchsmaterial (keine Druckerpatronen), werden von der Dienststelle grundsätzlich nicht bereitgestellt. In besonderen Ausnahmefällen können unter Beachtung der organisatorischen, technischen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen Arbeitsmittel im notwendigen Umfang seitens der Dienststelle zur Verfügung gestellt werden. In einem solchen Fall hat der jeweilige Fachvorgesetzten eine Interessenabwägung vorzunehmen, eine Kosten-Nutzenanalyse durchzuführen und den Entscheidungsvorschlag mit dem stellungnehmenden Votum zum Antrag der/des Beschäftigten der personalführenden Stelle vorzulegen. Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel bleiben Eigentum der [Dienststelle] [Bundesland], und dürfen ausschließlich dienstlich genutzt werden. Bei Verstößen kann es zur sofortigen Beendigung der Teilnahme an der FAO [Flexibilisierung der Arbeitsorganisation] kommen. Die bereitgestellten Arbeitsmittel sind nach Beendigung der Teilnahme am Modell FAO unverzüglich zurückzugeben. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /217 |
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