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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.8 Ausstattung, Arbeitsmittel
6.8.1 Ausstattung mit technischen Geräten, Ausstattung der Arbeitsstätte

Es gibt hierzu 36 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2013
Durchführung von Mobilarbeit
Arbeits- und Kommunikationsmittel
Alle Mitarbeiter, die mobil arbeiten, erhalten - soweit noch nicht vorhanden - die notwendigen Arbeits- und Kommunikationsmittel vom Unternehmen gestellt. Darüber hinaus wird grundsätzlich keine Zusatzausstattung (doppeltes Equipment, Möbel, etc.) vergeben.
Die bestehenden Regelungen für die private Nutzung der von [der Firma] zur Verfügung gestellten Arbeits- und Kommunikationsmittel gelten analog auch für die Mobilarbeit.
Die Nutzung durch Familienangehörige und andere Dritte hat der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.
Wenn Mobilarbeit im Rahmen bestimmter Funktionen durch das Unternehmen vorgegeben wird (z. B. Außendienst, Rufbereitschaft) und hierfür ein Internet-Zugang benötigt wird, jedoch kein privater Internet-Zugang ohne Mehrkosten dienstlich genutzt werden kann, wird dem Mitarbeiter vom Unternehmen ein Zugang zum [Firmen-]Netzwerk zur Verfügung gestellt. Die Genehmigung erfolgt durch den Vorgesetzten.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /219
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