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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.8 Ausstattung, Arbeitsmittel
6.8.1 Ausstattung mit technischen Geräten, Ausstattung der Arbeitsstätte

Es gibt hierzu 36 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2014
Arbeitsmittel
Der Vorgesetzte entscheidet nach Abstimmung mit dem Mitarbeiter, welche Arbeitsunterlagen und -mittel dem Mitarbeiter für das mobile Arbeiten zur Verfügung gestellt bzw. von diesem mitgenommen werden können. Über Art und Umfang der Ausstattung entscheidet der Vorgesetzte anhand der konkreten Arbeitsaufgabe und des betriebsüblichen Standards.
Die Berechtigung zur Mitnahme von Arbeitsunterlagen und -mitteln wird vom Vorgesetzten sichergestellt.
Die für den Arbeitseinsatz erforderlichen Geräte und deren Installation müssen den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Eine Beteiligung an Kosten (etwaige Raum-, Energie-, Internetkosten etc.) beim mobilen Arbeiten wird nicht gewährt.
Wenn schwerbehinderte Mitarbeiter mobil arbeiten, wird die zuständige SBV informiert, damit erforderlichenfalls auch durch die SBV eine Unterstützung durch außerbetriebliche Stellen für Schwerbehinderte geklärt werden kann. Dies gilt insbesondere für die ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes.
Bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Mitarbeiter wird der Mitarbeiter auf seinen Wunsch vom Integrationsteam über die Notwendigkeit von Zusatzeinrichtungen beraten.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /221
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