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| 6.8 | Ausstattung, Arbeitsmittel |
| 6.8.1 |
Ausstattung mit technischen Geräten, Ausstattung der Arbeitsstätte
Es gibt hierzu 36 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2012 |
| Regelungsinhalte Der vertraglich festgelegte Arbeitsort ändert sich durch diese Betriebsvereinbarung nicht. Der Mitarbeiter muss einen geeigneten Arbeitsplatz bzw. die für das WebCommuting notwendige Ausrüstung nutzen können. Dies muss gegebenenfalls mit einem privaten Rechner geschehen. [Die Firma] wird die im Firmenbüro zur Verfügung gestellten Desktop PCXxX durch Laptops ersetzen, sobald die PCXxX ersetzt werden. Die Ablehnung eines Antrages auf WebCommunting durch den jeweiligen Vorgesetzten, ist nur in nachvollziehbaren gegenüber HR und dem Betriebsrat begründeten Fällen zulässig. Eine Pflicht des Arbeitnehmers zu Teilnahme an WebCommuting besteht nicht. Eine bestehende WebCommuting Vereinbarung kann durch den Vorgesetzten mit einer zweiwöchigen Ankündigungs-Frist aufgehoben werden und ist auch nachvollziehbar zu begründen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /215 |
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