http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 6.8 | Ausstattung, Arbeitsmittel |
| 6.8.1 |
Ausstattung mit technischen Geräten, Ausstattung der Arbeitsstätte
Es gibt hierzu 36 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2014 |
| Anhang D - Technische Grundlagen und Regelungen § 1 Zweck und Gegenstand Den Beschäftigten des Hauses wird über das Web-Portal und die [...]-Terminalserverlösung unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, von zuhause oder einem anderen Ort außerhalb der Dienststelle auf die IT des Hauses zuzugreifen. Damit kann auf eingehende E- Mails und aktuelle Informationen des Intranets sowie auf Daten und Dateien aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich zugegriffen werden. Die Portaldienste stehen den Beschäftigten zur Verfügung, damit diese sich schnell auch außerhalb der Dienststelle informieren können. Nach erfolgreicher Anmeldung stehen u. a. folgende Dienste zur Verfügung: Zugriffsmöglichkeit auf das persönliche E-Mail-Postfach sowie das Referatpostfach (Outlook-Web-Access), Abruf der [...]-Tickermeldungen und Zugriff auf das [...]-Intranet. Die Portaldienste dienen lediglich zur Information der Beschäftigten und nicht der Arbeit an dienstlichen Dokumenten. Für derartige Anwendungsfälle ist die [...]-Terminalserverlösung vorgesehen. Über die [...]-Terminalserverlösung können Beschäftigte auf ihre dienstlichen Daten und Anwendungen zugreifen, die auf den [Firmen]-Servern gespeichert bzw. installiert sind. Die Arbeitsumgebung wird zentral auf den [...]-Servern im [Unternehmen] bereitgestellt. Die Daten und Anwendungen verbleiben im Bereich des [Unternehmens]. Es werden lediglich Bild- und Steuerungsinformationen zwischen dem Endgerät (z. B. PC, Notebook) und dem Server ausgetauscht. Der Begriff Security-Token (kurz Token, elektronischer Schlüssel oder Chipschlüssel) bezeichnet eine Hardwarekomponente, die Teil eines Systems zur Identifizierung und Authentifizierung von Benutzern ist. Der unmittelbare Besitz des Tokens ist hierbei zwingend erforderlich, um sich als berechtigter Nutzer auszuweisen. Der technische Überbegriff "Token" bezeichnet dabei eine Vielzahl möglicher Technologien (z. B. Smartcard, USB-Token etc.). Um Missbrauchsmöglichkeiten weiter einzuschränken, wird im [Firma] neben dem Token ein weiteres Merkmal zur Identifizierung und Authentifizierung von Benutzern eingesetzt. Im Bereich [...] ist neben der einmaligen Zahlenkombination auf dem Token ein persönlicher Pin sowie der Nutzername und ein Passwort zur Anmeldung notwendig. Man spricht hierbei auch von einer Mehrfaktor-Authentifizierung (Wissen und Besitz ist notwendig). § 2 Voraussetzungen und Zugang Für den Zugriff von einem Ort außerhalb der Dienststelle sind ein Zugang zum Internet und ein Token erforderlich. Die Ausgabe des Tokens erfolgt durch das IT-Referat gegen Bestätigung der Kenntnisnahme und Beachtung der "Sicherheitsrichtlinie zur Nutzung von mobilen Arbeitsmöglichkeiten über Fernzugriff im [Unternehmen]" in der jeweils gültigen Fassung. Der Zugang kann sowohl über ein dienstliches oder auch privates Endgerät erfolgen. Dienstliche Endgeräte stehen unter der Verwaltung des [Unternehmens] und verfügen im Gegensatz zu privaten Endgeräten über erweiterte Zugriffsrechte. Weitere Einzelheiten regelt die "Sicherheitsrichtlinie zur Nutzung von mobilen Arbeitsmöglichkeiten über Fernzugriff im [Unternehmen]". Für die Anmeldung am [Firma] Web-Portal muss sich der/die Mitarbeiter/in mit seinem/ihrem Benutzernamen sowie einer persönlichen Pin in Kombination mit der auf dem Token aktuell angezeigten Zahlenkombination anmelden. Zur Anmeldung am [...]-Terminalserver werden Nutzername, Passwort und eine persönliche Pin in Kombination mit der auf dem Token aktuell angezeigten Zahlenkombination benötigt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /221 |
| Textauszug 4 von 36 | « vorheriger | nächster » |