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| 6.8 | Ausstattung, Arbeitsmittel |
| 6.8.1 |
Ausstattung mit technischen Geräten, Ausstattung der Arbeitsstätte
Es gibt hierzu 36 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 0 |
| Fernzugriff beim "Arbeiten unterwegs" Der Fernzugriff (Remote-Access) beim "Arbeiten unterwegs" auf Unternehmensdaten und IT-Werkzeuge (Hard- und Software) ist mit besonderen technischen Aufwendungen und Sicherheitsrisiken verbunden. Sofern hierfür ein dringendes betriebliches Interesse besteht, beantragt der jeweilige Fachbereichsleiter diesen technischen Zugang beim IT-Treuhänder. Dieser ist hierfür prüf- und freigabeverantwortlich. Ergeben sich technische Restriktionen oder außergewöhnliche Aufwendungen (zum Beispiel: Fernzugriff aus dem Ausland), kann der Fernzugriff seitens des IT-Treuhänders versagt werden. Sofern bei dem dauerhaften "Arbeiten unterwegs" leitungsgebundene Aufwendungen für die Einrichtung oder den Betrieb entstehen, werden diese auf Antrag des Kostenstellenverantwortlichen vom Unternehmen getragen. Nähere Details sind in der Verfahrensregelung "Telekommunikation und Funk" geregelt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /170 |
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