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| 6.8 | Ausstattung, Arbeitsmittel |
| 6.8.1 |
Ausstattung mit technischen Geräten, Ausstattung der Arbeitsstätte
Es gibt hierzu 36 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2010 |
| Technische Ausstattung Mobile Arbeit verlangt die Verfügbarkeit adäquater Ausstattung. Diese Ausstattung muss den jeweiligen Anforderungen angemessen sein. In der Regel ist die Verfügbarkeit eines mobilen Computers in Verbindung mit mobiler Kommunikationstechnik, die den Zugriff auf die Datenbestände des betrieblichen Arbeitsplatzes erlaubt, als Basisausstattung anzusehen. Hierzu gehören: - ein mobiler Arbeitsplatzcomputer mit ausreichender Prozessorleistung, WLAN, VPN-Client und der Arbeitsaufgabe angemessener Softwareausstattung - die Nutzungsmöglichkeit von kryptografierten Wechseldatenträgern (USB-Stick) Die betrieblichen Arbeitsstätten sind so zu gestalten, dass die mobilen Arbeitsgeräte genutzt werden können. Hierzu gehören: - eine Anschlussmöglichkeit an stationäre Ein-/Ausgabegeräte (Dockingsstation, Replikatorleiste) - stationäre Ein-/Ausgabegeräte (Maus, Tastatur Bildschirm, Drucker) Weitere technische Ausstattungen bedürfen der Zustimmung durch die Leitung. Sie sind im Einzelfall individuell der Arbeitsaufgabe entsprechend zu vereinbaren. Die Ausstattung wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Darüber hinausgehende Kosten werden nicht erstattet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /190 |
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