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| 6.9 | Beteiligung, Mitbestimmung des BR und Konfliktlösungsverfahren |
| 6.9.1 |
Verfahren zur Beilegung von Konflikten
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2013 |
| Findet zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem keine Einigung zur Mobilarbeit bzw. zur gewünschten Änderung getroffener Absprachen zur Mobilarbeit statt, werden Personalwesen und Betriebsrat sowie ggf. die Schwerbehindertenvertretung zur Klärung hinzugezogen. Findet weiterhin keine Einigung statt, erfolgt eine Entscheidung zwischen Personalwesen und Betriebsrat sowie ggf. der Schwerbehindertenvertretung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /219 |
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