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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.9 Beteiligung, Mitbestimmung des BR und Konfliktlösungsverfahren
6.9.1 Verfahren zur Beilegung von Konflikten

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2013
Findet zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem keine Einigung zur Mobilarbeit bzw. zur gewünschten Änderung getroffener Absprachen zur Mobilarbeit statt, werden Personalwesen und Betriebsrat sowie ggf. die Schwerbehindertenvertretung zur Klärung hinzugezogen. Findet weiterhin keine Einigung statt, erfolgt eine Entscheidung zwischen Personalwesen und Betriebsrat sowie ggf. der Schwerbehindertenvertretung.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /219
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