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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.9 Beteiligung, Mitbestimmung des BR und Konfliktlösungsverfahren
6.9.1 Verfahren zur Beilegung von Konflikten

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2011
Paritätische Kommission
In folgenden Fällen ist eine Paritätische Kommission, bestehend aus zwei Arbeitgebervertretern und zwei Betriebsratsmitgliedern, zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen, einzuberufen:
- Uneinigkeit bezüglich der grundsätzlichen Gewährung/Ablehnung von Mobilem Arbeiten
- Meinungsverschiedenheiten bei Auslegung und Anwendung dieser Betriebsvereinbarung.

Die individuelle Gewährung/Ablehnung von Mobilem Arbeiten (Entscheidung auf Tagesbasis sind) ist hiervon ausgeschlossen.
Sollte die paritätische Kommission zur keiner einvernehmlichen Entscheidung kommen, entscheidet eine Einigungsstelle bestehend aus jeweils drei Beisitzern.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /167
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