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| 6.9 | Beteiligung, Mitbestimmung des BR und Konfliktlösungsverfahren |
| 6.9.1 |
Verfahren zur Beilegung von Konflikten
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2013 |
| Bei Streitfällen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden [die Firma] und der Betriebsrat eine Kommission zur Beilegung der Streitfälle bilden. Die Kommission wird mit jeweils zwei Vertretern seitens [der Firma] und des Betriebsrates besetzt und muss innerhalb von vier Wochen eine mehrheitlich getragene gütliche Lösung herbeiführen, ansonsten trifft ein Mitglied der Geschäftsführung innerhalb von zwei Wochen eine Entscheidung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /241 |
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