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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.9 Beteiligung, Mitbestimmung des BR und Konfliktlösungsverfahren
6.9.1 Verfahren zur Beilegung von Konflikten

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2013
Bei Streitfällen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden [die Firma] und der Betriebsrat eine Kommission zur Beilegung der Streitfälle bilden. Die Kommission wird mit jeweils zwei Vertretern seitens [der Firma] und des Betriebsrates besetzt und muss innerhalb von vier Wochen eine mehrheitlich getragene gütliche Lösung herbeiführen, ansonsten trifft ein Mitglied der Geschäftsführung innerhalb von zwei Wochen eine Entscheidung.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /241
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