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Alle Rechte vorbehalten
| 6.9 | Beteiligung, Mitbestimmung des BR und Konfliktlösungsverfahren |
| 6.9.1 |
Verfahren zur Beilegung von Konflikten
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2013 |
| § 14 Einigungsverfahren bei Konfliktfällen § 14.1 bei individuellen Home Office-Regelungen zwischen AN und Arbeitgeber: In den Fällen, in denen zwischen AN und direktem Vorgesetzten keine einvernehmliche Lösung bezüglich der Gewährung eines Home Office-Arbeitsplatzes und des konkreten Regelungsinhaltes individueller Rechte und Pflichten auf Basis dieser Betriebsvereinbarung gefunden werden kann, entscheidet der nächsthöhere Vorgesetzte. Auf Wunsch des Arbeitnehmers wird der Betriebsrat als Mediator hinzugezogen. § 14.2 Lösung bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich dieser Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung dieser Betriebsvereinbarung, sind zwischen der [Firma] und Betriebsrat unverzüglich Gespräche mit dem Ziel einer einvernehmlichen Einigung aufzunehmen. Im Streitfall entscheidet die Einigungsstelle. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /252 |
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