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| 6.9 | Beteiligung, Mitbestimmung des BR und Konfliktlösungsverfahren |
| 6.9.1 |
Verfahren zur Beilegung von Konflikten
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Tankstellen, Kfz.-Reparatur und -Handel 2016 |
| Konfliktlösungsverfahren Falls zu einzelnen Regelungen dieser Betriebsvereinbarung keine Einigung zustande kommt, ist mit dem Beschäftigten, dem Vorgesetzten und dem Betriebsrat - gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung - eine gemeinsame Lösung anzustreben. Die abschließende Entscheidung verbleibt beim Vorgesetzten. Macht ein Beschäftigter geltend oder hat der Betriebsrat/die Schwerbehindertenvertretung den begründeten Verdacht, dass die Freiwilligkeit verletzt wird, wird ein vermittelndes Gespräch zwischen Vorgesetztem, Personalwesen, dem Betriebsrat/der Schwerbehindertenvertretung geführt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /269 |
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