Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.9 Beteiligung, Mitbestimmung des BR und Konfliktlösungsverfahren
6.9.2 Beteiligung und Mitbestimmung von BR bzw. PR

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Anonym 2013
§ 8 Kontrollrechte des Betriebsrates
Vertreter des Unternehmens und des Betriebsrats werden sich in regelmäßigen Abständen und/oder bei Bedarf beraten, ob und wie die Grundsätze der neuen Betriebsvereinbarung gelebt und umgesetzt werden.
Werden Verstöße gegen Gesetze und/oder diese Betriebsvereinbarung festgestellt, wird die Personalabteilung dazu Gespräche mit der zuständigen Bereichsleitung und den Mitarbeitern führen.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /268
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