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| 6.9 | Beteiligung, Mitbestimmung des BR und Konfliktlösungsverfahren |
| 6.9.2 |
Beteiligung und Mitbestimmung von BR bzw. PR
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Anonym 2013 |
| § 8 Kontrollrechte des Betriebsrates Vertreter des Unternehmens und des Betriebsrats werden sich in regelmäßigen Abständen und/oder bei Bedarf beraten, ob und wie die Grundsätze der neuen Betriebsvereinbarung gelebt und umgesetzt werden. Werden Verstöße gegen Gesetze und/oder diese Betriebsvereinbarung festgestellt, wird die Personalabteilung dazu Gespräche mit der zuständigen Bereichsleitung und den Mitarbeitern führen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /268 |
| Textauszug 8 von 12 | « vorheriger | nächster » |