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Alle Rechte vorbehalten
| 6.9 | Beteiligung, Mitbestimmung des BR und Konfliktlösungsverfahren |
| 6.9.2 |
Beteiligung und Mitbestimmung von BR bzw. PR
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2015 |
| § 11 Rechte des Betriebsrates Da mobile Arbeit im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchgeführt wird, bleibt der jeweilige Betriebsrat im Rahmen seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben in vollem Umfang zuständig. Sollte es Unklarheiten bei der Anwendung der Betriebsvereinbarung geben, so wird der Betriebsrat entsprechend frühzeitig einbezogen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /270 |
| Textauszug 9 von 12 | « vorheriger | nächster » |