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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.9 Beteiligung, Mitbestimmung des BR und Konfliktlösungsverfahren
6.9.2 Beteiligung und Mitbestimmung von BR bzw. PR

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2015
§ 11 Rechte des Betriebsrates
Da mobile Arbeit im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchgeführt wird, bleibt der jeweilige Betriebsrat im Rahmen seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben in vollem Umfang zuständig.

Sollte es Unklarheiten bei der Anwendung der Betriebsvereinbarung geben, so wird der Betriebsrat entsprechend frühzeitig einbezogen.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /270
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