Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.10 Geltungsbereiche
6.10.1 Persönlich, sachlich, räumlich

Es gibt hierzu 1 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2011
§ 1 Persönlicher & räumlicher Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle festangestellten Mitarbeiter der [Firma] mit Dienstort [Ort], deren einzurichtende außerbetriebliche Arbeitsstätte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt und die Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind, mit Ausnahme der leitenden Mitarbeiter gemäß § 5 Abs. 1 BetrVG.

§ 2 Sachlicher Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung regelt die Rahmenbedingungen, unter denen außerbetriebliche Arbeitsstätten zum Nutzen von Unternehmen und Mitarbeitern geschaffen werden können. Eine außerbetriebliche Arbeitsstätte in der Wohnung liegt dann vor, wenn der Mitarbeiter ganz oder teilweise seine individuelle regelmäßige Arbeitszeit zu Hause leistet.
Das Ziel der Betriebsvereinbarung ist es, die Zufriedenheit und Flexibilität der Mitarbeiter bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben zu erhöhen. Diese neue Möglichkeit der Arbeit zu Hause räumt den einzelnen Mitarbeitern im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten Entscheidungsspielräume bei der Lage und Verteilung der Arbeitszeiten ein und trägt auch dazu bei, die Vereinbarkeit von Privatsphäre, Freizeit und Beruf zu verbessern und sich damit auch die Work-Life-Balance positiv verändern kann.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /192
Textauszug 1 von 1


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen