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| 1.3 | Digitalisierung der betrieblichen Bildung: E-Learning und Wissensmanagement |
| 1.3.1 |
Grundsätze und Rahmenbedingungen von E-Learning
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2015 |
| Lernort ist grundsätzlich der eigene Bildschirmarbeitsplatz der bzw. des Beschäftigten. Ist am eigenen Arbeitsplatz ein störungsfreies Lernen nicht möglich oder ein eigener Bildschirmarbeitsplatz nicht vorhanden, wird der bzw. dem Beschäftigten ein alternativer Lernort (zum Beispiel Lerninsel) zur Verfügung gestellt. Den Beschäftigten stehen für Fragen im technischen Umgang mit E-Learning/dem LMS die IT-Koordination im Fachamt oder die Administration bei [der Firma] zur Verfügung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 020210 /61 |
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