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| 2.1 | Qualifizierung für die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik |
| 2.1.2 |
Qualifizierung in übergreifenden Vereinbarungen zu digitalen Anwendungen
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2014 |
| Die Planung der Schulungsmaßnahmen wird auf Grundlage einer Qualifizierungsbedarfsermittlung erstellt, die die besonderen persönlichen Qualifizierungsbedingungen und -bedarfe der betroffenen Beschäftigten berücksichtigt. Qualifizierung umfasst einerseits die Schulungen, die zur Beherrschung bzw. Nutzung der Tul [Technikunterstütze Informationsverarbeitung]-Verfahren erforderlich sind, aber auch fachliche Qualifizierungsmaßnahmen aufgrund organisatorischer Veränderungen, z. B. durch die Änderung von Aufgabenzuschnitten. Die Beschäftigten sind rechtzeitig vor Einführung oder Änderung von TuI-Maßnahmen an ihren Arbeitsplätzen durch ausreichende Informationen und Schulungsmaßnahmen auf die Arbeit vorzubereiten. Das umfasst: - Information über datenschutzrechtliche Bestimmungen, besonders hinsichtlich der Personendaten der Beschäftigten, - Information über aktuelle Regelungen und Erkenntnisse zu Ergonomie, Gesundheitsschutz und Sicherheit an TuI-Arbeitsplätzen, - Grundschulung in Bürosoftwareverfahren, - Grundschulung in Fachverfahren, - Information über Umgang mit bzw. Handhabung der Hardware. [...] Aufbauschulungen für Bürosoftware werden allen betroffenen Beschäftigten angeboten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /566 |
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