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| 2.1 | Qualifizierung für die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik |
| 2.1.2 |
Qualifizierung in übergreifenden Vereinbarungen zu digitalen Anwendungen
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2016 |
| Vor Einführung von luK-Systemen sind die vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Betriebsrat zu beraten. Art und Dauer der Schulungsmaßnahmen werden individuell auf das jeweilige Arbeitsgebiet ausgerichtet. Die Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung haben während der Arbeitszeit stattzufinden. Finden sie außerhalb der Arbeitszeit statt, so sind sie auf die Arbeitszeit anzurechnen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /590 |
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