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Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Qualifizierung für die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik |
| 2.1.2 |
Qualifizierung in übergreifenden Vereinbarungen zu digitalen Anwendungen
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Postdienstleistungen 2016 |
| Die im Bereich der Einführung eines neuen Systems Beschäftigten werden für die Arbeit mit dem System qualifiziert. Sie erhalten vor Aufnahme der Arbeit eine Schulung, die neben der Handhabung des betroffenen (Teil-)Systems soweit erforderlich einen Überblick über das Gesamtsystem vermittelt. Diese Schulung findet zeitnah vor der Aufnahme der Arbeit mit dem neuen System statt. Die Schulung umfasst auch datenschutzrechtliche Inhalte und Informationen über die zu dem betreffenden System bestehenden Vereinbarungen. Während einer nicht zu kurz zu bemessenden, mit dem Betriebsrat abzustimmenden Einarbeitungsphase stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ansprechpartner zur Verfügung, an die sie sich mit Fragen wenden können. Die Key User werden nach Absprache im erforderlichen Maße für die Wahrnehmung dieser Funktion von ihren Tagesaufgaben freigestellt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /601 |
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