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| 2.2 | Qualifizierung für digital ermöglichte Formen der Arbeitsorganisation |
| 2.2.1 |
Home Office und Telearbeit
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2016 |
| Telearbeit darf sich nicht nachteilig auf den beruflichen Werdegang [...] auswirken. Auch darf Telearbeit nicht dazu führen, diesen Beschäftigten geringwertigere Aufgaben zu übertragen. Die Beschäftigten können das Fortbildungsangebot des [Unternehmens] in gleicher Weise nutzen wie die übrigen Beschäftigten. Telebeschäftigte sind berechtigt, an Personalversammlungen und an sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen sowie den Personalrat oder die Schwerbehindertenvertretung zur Beratung aufzusuchen, auch wenn dies in Zeiten fällt, für die Telearbeit vereinbart wurde. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /276 |
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