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| 4.3 | Konfliktlösung |
| 4.3.2 |
Innerbetriebliche Schlichtungsstellen
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2014 |
| Alle im Rahmen der Vereinbarung geregelten Fragen, die zu Interpretation der Betriebsparteien anstehen, werden in einer gesonderten Konfliktkommission beraten. Die Konfliktkommission übernimmt die Funktion einer innerbetrieblichen Schlichtungsstelle und kann von beiden Seiten einberufen werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /555 |
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