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Alle Rechte vorbehalten
| 3.1 | Informationsrechte des Betriebsrats /Unterrichtung durch den Arbeitgeber |
| 3.1.1 |
Unterrichtung des Betriebsrats im gesetzlichen Rahmen und darüber hinaus
Es gibt hierzu 33 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014 |
| Die Personalplanung ist originäre Aufgabe des jeweiligen Unternehmens bzw. Betriebes und ist nach den Mitbestimmungsgrundsätzen der §§ 90, 92 und 92a BetrVG mit dem jeweils zuständigen Betriebsratsgremium zu beraten. Dabei sind die wirtschaftlichen Interessen der Konzernunternehmen mit den demografischen Herausforderungen in Einklang zu bringen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /41 |
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