Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.1 Informationsrechte des Betriebsrats /Unterrichtung durch den Arbeitgeber
3.1.1 Unterrichtung des Betriebsrats im gesetzlichen Rahmen und darüber hinaus

Es gibt hierzu 33 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014
Die Personalplanung ist originäre Aufgabe des jeweiligen Unternehmens bzw. Betriebes und ist nach den Mitbestimmungsgrundsätzen der §§ 90, 92 und 92a BetrVG mit dem jeweils zuständigen Betriebsratsgremium zu beraten. Dabei sind die wirtschaftlichen Interessen der Konzernunternehmen mit den demografischen Herausforderungen in Einklang zu bringen.
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /41
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