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Alle Rechte vorbehalten
| 3.1 | Informationsrechte des Betriebsrats /Unterrichtung durch den Arbeitgeber |
| 3.1.1 |
Unterrichtung des Betriebsrats im gesetzlichen Rahmen und darüber hinaus
Es gibt hierzu 33 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 |
| Soweit für die Zwecke der Personalbedarfsermittlung und der Personaleinsatzplanung erforderlich, ist auch die Personalentwicklung Gegenstand der Unterrichtung und Beratung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /33 |
| Textauszug 11 von 33 | « vorheriger | nächster » |