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Alle Rechte vorbehalten
| 3.1 | Informationsrechte des Betriebsrats /Unterrichtung durch den Arbeitgeber |
| 3.1.1 |
Unterrichtung des Betriebsrats im gesetzlichen Rahmen und darüber hinaus
Es gibt hierzu 33 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 |
| Folgende Unterlagen können bei Bedarf durch den Personalplanungsausschuss angefordert werden bzw. sind im Bedarfsfalle durch den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen: Funktionsbeschreibungen, Stellenpläne, Stellenbesetzungspläne und Anforderungsprofile; Arbeitszeitvolumen und Einsatzzeiten der Arbeitnehmer einschließlich der Einrichtung zusätzlicher Arbeitsschichten und Absetzung von Schichten; Rationalisierungsmaßnahmen; Absatzprognosen; Produktionsprognosen; Personalprognosen, wie Pensionierungen aus Altersgründen, Elternzeit, Ableistung des Wehrdienstes und geschätzte Fluktuationsbewegungen sowie weitere Personalstatistiken); Qualifikationsübersichten; Statistiken über die Struktur der Belegschaft, wie altersmäßige Zusammensetzung, Gliederung nach Beschäftigungsarten, Zahl der weiblichen, männlichen und jugendlichen Arbeitnehmer, der schwerbehinderten Arbeitnehmer sowie der Teilzeitbeschäftigten, befristet Beschäftigten, Leiharbeitnehmer, Auszubildenden, auf der Grundlage von Werkverträgen Beschäftigte und sonstige Externen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /33 |
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