Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.1 Informationsrechte des Betriebsrats /Unterrichtung durch den Arbeitgeber
3.1.1 Unterrichtung des Betriebsrats im gesetzlichen Rahmen und darüber hinaus

Es gibt hierzu 33 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2008
Artikel 1.3 Informationsinhalt
Der Unternehmensleiter jedes der in den Anwendungsbereich der vorliegenden Vereinbarung fallenden Unternehmen gibt den Belegschaftsvertretungen jährlich Auskunft über die Bestandsaufnahme und die vorhersehbaren Faktoren, den wirtschaftlichen Kontext, in dem sich die Geschäfte des Unternehmens vollziehen, über seine Strategie, insbesondere im Hinblick auf das Geschäftsvolumen des Sektors, die Position seiner Hauptkonkurrenten und die potenzielle Entwicklung seiner Märkte. Hierzu gehört auch ein Überblick über die voraussichtlichen Auswirkungen dieser Faktoren auf die Beschäftigung und Entlohnung.
Wenn es die Bestimmungen des jeweiligen Landes erfordern, kann mit dieser Information auch eine formelle Stellungnahme der- Belegschaftsvertreter verbunden sein.
Bei dieser Gelegenheit ergeht auf der Ebene des Europäischen Betriebsrats und des [Land] Konzernbetriebsrats (bzw. der den jeweiligen Ländern vorgeschriebenen Instanz) jährlich eine Mitteilung über die Anwendung der [Beschäftigungs- und Kompetenzplanung] innerhalb der betroffenen Tochtergesellschaften [...].
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /35
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