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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.1 Informationsrechte des Betriebsrats /Unterrichtung durch den Arbeitgeber
3.1.1 Unterrichtung des Betriebsrats im gesetzlichen Rahmen und darüber hinaus

Es gibt hierzu 33 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004
Der Arbeitgeber unterrichtet den Betriebsrat und die örtliche Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig und umfassend im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß §§ 90, 92 BetrVG und nach SGB IX, § 95 Abs. 2 über:
- alle in Teil A, § 7 Abs. 3 Abschnitt b aufgeführten Punkte vor der jeweiligen Beratung,
- die zu erwartenden personellen und wirtschaftlichen Veränderungen aufgrund neuer Arbeitstechniken und Arbeitsverfahren, Rationalisierungs- und Investitionsmaßnahmen,
- zu erwartende Veränderungen wie z. B. Ausscheiden aus Altersgründen, Inanspruchnahme von Ruhestandsregelungen, Einberufung zum Wehrdienst/Sozialdienst, Mutterschutz, Elternzeit, Rückkehr vom Wehrdienst/Sozialdienst, Rückkehr aus dem Mutterschutz oder Elternzeit, Eigenkündigung von Mitarbeitern,
- geplante und durchgeführte Vergaben von Arbeiten, die regelmäßig von Mitarbeitern der [Firma] wahrgenommen werden, an Unternehmen außerhalb der [Firma] sowie von der [Firma] nicht angenommene Aufträge.
HBS-Datenbank-Nr: 080220 /137
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